Wohlfahrtsfonds der Rapid Maschinen und Fahrzeuge AG

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.705.395
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Date of incorporation:
10/28/2010
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Location:
Killwangen
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Office:
Killwangen
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Legal Form:
foundation

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Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer seat)(Transfer seat)
2912711.09.201717814.09.20173752583
3601813.06.201411518.06.20141559809
4786114.08.201315819.08.20131033393
51038818.10.201220623.10.20126900690
6323412.03.20125315.03.20126596230
7304206.03.20124909.03.20126587498
8648305.07.201113108.07.20116244900
91150228.10.201021403.11.20102/5879760

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch; die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer; die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der (des) Arbeitgeber(s) können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen (diesem) vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven); die Erbringung von Leistungen für die Äufnung der obligatorisch verlangten "Wertschwankungsreserven" im BVG und/oder Äufnung/Aufdotierung von "Freien Mittel" im BVG. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.