Vorsorgestiftung BeiTeC
Company Overview
Management
Simon Huber
Berikon
Vice-chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Mirko Egli
Fahrweid (Weiningen)
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Felix Frei
Wädenswil
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Simone Bucher-von Rohr
Pfeffingen
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Michel Landa
Bremgarten
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Géraldine Hüppi
Zürich
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (Transfer seat) | (Transfer seat) | |||
| 2 | 2289 | 28.03.2024 | 65 | 04.04.2024 | 1006000697 |
| 3 | 4759 | 27.07.2023 | 147 | 02.08.2023 | 1005808377 |
| 4 | 5155 | 05.09.2022 | 174 | 08.09.2022 | 1005557664 |
Company Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifterin sowie weiterer Unternehmungen, die sich der Stiftung angeschlossen haben, sowie für Angehörige und Hinterlassene solcher Arbeitnehmender gegen die wirtschaftlichen Folgen des Wegfalles des Erwerbseinkommens infolge Alter, Tod und lnvalidität. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Beim Kreis der angeschlossenen Firmen handelt es sich grundsätzlich um einen geschlossenen Kreis, mit folgender Ausnahme: Sollte eine bisher bereits angeschlossene Firma eine andere Firma erwerben und wirtschaftlich und/oder finanziell eng damit verbunden sein, kann sich die neu erworbene Firma ebenfalls der Stiftung anschliessen. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebenden, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Anderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.