stiftung sostenuto
Company Overview
Management
Christoph Wyttenbach
Bremgarten b. Bern
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Bernhard Münger
Herrenschwanden (Kirchlindach)
Mitglied und delegierter des stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien, nicht mit münger-hermenjat, nicole
Nicole Münger-Hermenjat
Herrenschwanden (Kirchlindach)
Member of the foundation board + general manager
Kollektivunterschrift zu zweien, nicht mit münger, bernhard
Frederike Asaël
Bern
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 1203 | 19.01.2023 | 16 | 24.01.2023 | 1005659887 |
| 2 | 7919 | 21.05.2019 | 100 | 24.05.2019 | 1004637528 |
| 3 | 3173 | 01.03.2016 | 45 | 04.03.2016 | 2704307 |
| 4 | R20132 | 14.12.2015 | R245 | 17.12.2015 | 2546465 |
| 5 | 19815 | 09.12.2015 | 242 | 14.12.2015 | 2536021 |
Company Purpose
Die Stiftung fördert die Gemeinnützigkeit und motiviert natürliche und juristische Personen zur Widmung und Zuwidmung von Vermögenswerten für gemeinnützige Zwecke jeder Art, insbesondere in den Bereichen Humanitäres und Soziales, Gesundheit und Umwelt für Mensch, Tier und Natur sowie Kunst und Kultur. Die Stiftung engagiert sich für und unterstützt Bestrebungen, Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, Organisationen oder natürlichen Personen, welche den Stiftungszweck fördern. Die Stiftung ist grundsätzlich nur in der Schweiz tätig. Ausnahmen sind möglich und werden durch den Stiftungsrat festgelegt. Die Stiftung kann direkt unentgeltliche Zuwendungen (z.B. Stipendien, Förderungsbeiträge) ausrichten. Die Stiftung kann auch andere Stiftungen im Rahmen ihres eigenen Zweckes, respektive eines Teilzweckes errichten, sich an anderen selbstständigen oder unselbstständigen Stiftungen (Fonds) beteiligen oder diesen ihre Infrastruktur und ihr Know-how zur Verfügung stellen, sei es als Stiftungsrat oder mit Experten, und auch ihre Mittel verwalten. Dabei wird von Fall zu Fall festgelegt, wie die unterschiedlich eingebrachten Mittel buchhalterisch und weisungsmässig bewirtschaftet werden. Das diesbezügliche erlassene Organisations- und/oder Vergabungsreglement der Stiftung regelt die Einzelheiten. Die Stiftung ist politisch sowie konfessionell neutral, hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck; sie erstrebt keinen Gewinn. Sie kann Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.