Stiftung Schneiderhaus

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-114.782.409
Calendar
Date of incorporation:
7/28/1944
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
Foundation

Previous Company Names

  • Stiftung "Schneiderhaus"

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Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
14713421.10.202520624.10.20251006466207
23708623.08.202416628.08.20241006115850
33682325.08.202116730.08.20211005279760
4427827.01.20202030.01.20201004817819
5963109.03.20185114.03.20184110779
6732526.02.20144203.03.20141375677
7996012.03.20095318.03.200929/4931780
81561403.06.200511009.06.200525/2874206
9992616.05.19959822.05.19952858
10981317.05.199410230.05.19942981

Company Purpose

Erstellung oder der Erwerb und der allfällige Weiterausbau mehrerer Gebäude mit Werkstätten, Schulzimmern und Verwaltungsräumlichkeiten. Diese Gebäude können SWISSMODE - Verband Bekleidung Schweiz (Nachfolgeorganisation CSS) u. a. für die von ihr betriebene Schweizerische Bekleidungsfachschule zur Nutzung überlassen werden. Ferner können die Gebäude zur Unterbringung des Verbandssekretariates, evtl. anderer Einrichtungen, die im Interesse des schweizerischen Bekleidungs- & Textilgewerbes und dergleichen bestehen, verfügbar gemacht werden, soweit dies die Rechte und Interessen der Mitstifter nicht beeinträchtigt. Die Aufgabe der Stiftung ist die Unterstützung der Schweizerischen Bekleidungsfachschule und weiterer Angebote der Grund- & Weiterbildung im Bereich der Bekleidungsgestaltung. Zusätzlich fördert die Stiftung die Mitwirkungen an nationalen sowie internationalen Berufsmeisterschaften. Die Stiftung kann auch die Tätigkeiten von SWISSMODE - Verband Bekleidung Schweiz unterstützen, und zwar vor allem zur Unterstützung nichtgewinnbringender Tätigkeiten im Interesse des Berufsstandes der Bekleidungsgestaltung. Der Stiftungsrat kann in einem Reglement nähere Bestimmungen über die Erreichung des Stiftungszwecks festlegen. Reglemente können jederzeit unter Wahrung des Stiftungszweckes geändert oder aufgehoben werden. Erlass, Änderung und Aufhebung von Reglementen bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.