SEALCOIN AG
Company Overview
Management
Joao Creus Moreira
Bernex
Chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
John O'Hara
Bellevaux, FR
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
David Briffod
Genève
Having right to sign
Joint signing authority (any two to sign)
Andreas Feuardent Moreira
Bellevue
Having right to sign
Joint signing authority (any two to sign)
Nathalie Verjus
Cessy, FR
Having right to sign
Joint signing authority (any two to sign)
Andrew Forson
Freienbach
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
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Fetching people and their companies
Address & Locations
Primary Address
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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 6528 | 07.04.2025 | 70 | 10.04.2025 | 1006305424 |
| 2 | 13166 | 06.08.2024 | 153 | 09.08.2024 | 1006103348 |
Company Purpose
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungsaufträgen und Dienstleistungen aller Art im In- und Ausland, insbesondere im Bereich des Internets der Dinge. In diesem Zusammenhang kann die Gesellschaft insbesondere jegliche Leistungen im Zusammenhang mit Software-Lösungen erbringen, wie namentlich entwerfen, herstellen, vertreiben, lizenzieren, betreiben, unterstützen und verwalten von Software-Lösungen und entsprechende Dienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern, wie beispielsweise im In- und Ausland Unternehmungen aller Art, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, nutzen, belasten und veräussern, Zweigniederlassungen und Agenturen begründen sowie Kredite gewähren, Kapitalien verwalten und Garantien zugunsten von verbundenen Gesellschaften stellen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.