Pestalozzi International Foundation

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-115.237.994
Calendar
Date of incorporation:
11/26/2009
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
Foundation

Previous Company Names

  • Pestalozzi Overseas Children's Foundation
  • (Pestalozzi Overseas Children's Stiftung)

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
13229618.07.202514023.07.20251006391796
2A1229914.03.2025A5419.03.20251006285493
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10242816.01.20231319.01.20231005655976

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Förderung der Bildung von Kindern unter 21 Jahren aller Nationalitäten (Weisen, Halbwaisen, Flüchtlinge oder Kinder aus armen oder zerrütteten Verhältnissen) und der Unterhalt sowie die Pflege dieser Kinder während der Ausbildungszeit. Die Ausbildung der Kinder muss nach der Philosophie von Johann Heinrich Pestalozzi "Kopf, Herz und Hände" entwickeln. Die Assistenz und Unterstützung der ausgewählten Kinder überall in der Welt, vor allem in Afrika und Asien, konkret vor allem: a) Direkte Unterstützung des "The Pestalozzi Asian Children's Village" in Indien. Dieses "Dorf" wird verwaltet und überwacht durch "The Pestalozzi Children's Village Society" (PCVS), 317/11 Vasant Vihar, Dehradun 248006 India. PCVS wurde 2003 in Indien gegründet und registriert. Sämtliche Unterstützungen jeglicher Art sind an "The Pestalozzi Asian Children's Village" oder an PCVS zu leisten mit klaren Anweisungen, die Gelder ausschliesslich für den Unterhalt und Weiterbestand dieses Projekts zu verwenden und unter klarer Angabe/Nennung der Herkunft der Spenden d.h. der Stiftung. b) Direkte Unterstützung eines neuen Ausbildungscenters in Sambia, ein ähnliches Projekt wie das oben beschriebene in Indien. Das neue Ausbildungscenter in Sambia ist verwaltet und überwacht durch "The Pestalozzi Zambian Children's Trust" (PZCT), der 2001 in Sambia gegründet wurde. Sämtliche Unterstützungen jeglicher Art sind an das Zentrum selbst oder an PZCT zu leisten mit klaren Anweisungen, die Gelder ausschliesslich für den Aufbau, Unterhalt und Weiterbestand dieses Projekts zu verwenden und unter klarer Angabe/Nennung der Herkunft der Spenden d.h. der Stiftung. c) Direkte Unterstützung weiterer zukünftiger Vorhaben in Asien und Afrika, ähnlich wie die beiden unter a) und b) beschriebenen Projekte. d) Direkte Unterstützung von ähnlichen Projekten in der Schweiz, bis zu einem Maximum von 10 % der jährlichen Unterstützungsbeiträge. In Ausnahmefällen kann die Stiftung auch für eine Dauer von maximal zwei Jahren nach Erreichen des 21. Geburtstags für Unterhalt und Ausbildung einer Person sorgen. Die Stiftung kann nach ihrem Gutdünken überall auf der Welt, vor allem Afrika und Asien, für geplante Projekte Land inklusive Liegenschaften kaufen, Bauten erstellen, umbauen, vergrössern und einrichten oder bereits bestehende Bauten anpassen, um die Bedürfnisse einer Schulanlage mit Unterkünften und/oder eines Dorfes bestmöglichst zu erfüllen. Nach ihrem Gutdünken gemeinnützige Stiftungen oder Institutionen mit dem gleichen Zweck unterstützen oder sich daran beteiligen. Diese unterstützten gemeinnützigen Stiftungen oder Institutionen können ihren Sitz sowohl im Inland wie auch im Ausland haben. Die Stiftung übernimmt sämtliche Kosten des Unterhalts, der Pflege und Bildung dieser Kinder (zu Beginn der Ausbildung auch von deren Begleitperson/en) während der Ausbildungszeit inklusive Ausgaben im Zusammenhang mit der Auswahl der Kinder und Kosten für die Nachsorge der Kinder, nachdem sie die Schule oder das Dorf verlassen. Sämtliche Kosten für Unterhalt, Betrieb und Pflege der Schul- und Dorfanlagen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.