Personalvorsorgestiftung der Stiftung Careum

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.733.196
Calendar
Date of incorporation:
11/30/1981
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Personalvorsorgestiftung der Stiftung Schwesternschule und Krankenhaus vom Roten Kreuz Zürich-Fluntern

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
21772807.05.20109214.05.201027/5631108
33468713.12.200724619.12.200732/4254822
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6714120.03.20025926.03.200221/400142
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82069618.09.199818524.09.19986596
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102611203.12.199623909.12.19967612

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stifterin sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. der Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung der Stiftung Careum kann mit der Stiftung Careum nahe stehenden Betrieben den Anschluss des in ihren Diensten stehenden Personals vertraglich vereinbaren. Die Anschlussvereinbarungen müssen von der Stiftung Careum (ehemalige Schwesternschule und Krankenhaus vom Roten Kreuz Zürich-Fluntern) genehmigt werden. Die Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zum Arbeitgeber, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.