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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Übertrag | ||||
| 2 | 3459 | 03.07.2009 | 09.07.2009 | 9/5126520 | |
| 3 | 30 | 08.01.2008 | 14.01.2008 | 6/4287292 | |
| 4 | 289 | 25.07.2001 | 31.07.2001 | 5874 |
sie bezweckt die Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen a) an Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst oder Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers selbst; an den Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen Kinder oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist. Fehlen diese Begünstigten so fällt das aus den eig. Beitr. des Verst. geäufnete Kapital (ohne Zins) oder der entspr. Gegenwert ganz oder teilweise an seine Nachkommen, Eltern, Geschwister oder Geschwisterkinder; d) an den Unterhalt und Betrieb von Wohlfahrtshäusern oder ähnlichen Einrichtungen zugunsten des Personals des Arbeitgebers.