Personalvorsorgestiftung der Burson-Marsteller AG
Company Overview
Previous Company Names
- Personalvorsorgestiftung der Dr. Dieter Jäggi AG
- Personalvorsorgestiftung der Jäggi Burson-Marsteller Bern AG
Management
Ulrich Bollmann
Oberwil bei Zug
Mitglied und arbeitgebervertreter
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem arbeitnehmervertreter
Silvia Zulliger-Schild
Krattigen
Präsidentin und arbeitgebervertreterin
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem arbeitnehmervertreter
Peter Gysel
Wollerau
Mitglied und arbeitnehmervertreter
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem arbeitgebervertreter
Rosmarie Meier
Münchenbuchsee
Vizepräsidentin und arbeitnehmervertreterin
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem arbeitgebervertreter
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (Transfer) | (Transfer) | |||
| 2 | 4864 | 05.10.2004 | 197 | 11.10.2004 | 3/2487116 |
| 3 | 852 | 19.02.2003 | 37 | 25.02.2003 | 2/877864 |
| 4 | 3019 | 25.07.2000 | 147 | 31.07.2000 | 5226 |
| 5 | 121 | 09.01.1998 | 14 | 22.01.1998 | 498 |
| 6 | 1258 | 16.06.1993 | 122 | 28.06.1993 | 3343 |
Company Purpose
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen an den Arbeitnehmer im Falle von Alter, Invalidität oder Tod. Sie kann ferner Unterstützungsleistungen erbringen: an den Arbeitnehmer selbst in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer im Falle von Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten oder an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.