Pensionskasse der Stadt Dübendorf

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-244.011.263
Calendar
Date of incorporation:
12/4/2013
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Location:
Dübendorf
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Office:
Dübendorf
Legal icon
Legal Form:
Foundation

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Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
11630127.03.2026100661312301.04.20261006613123
25607011.12.2025100651390616.12.20251006513906
32385628.05.2025100634648303.06.20251006346483
42458407.06.2024100605433212.06.20241006054332
52850023.06.2021100522974928.06.20211005229749
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73657511.10.2018100447727516.10.20181004477275
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92237924.06.2016292130929.06.20162921309
10318222.01.2015195308527.01.20151953085

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal der Stadt Dübendorf. Die Stifterin kann das Personal weiterer Gemeinden des Kantons Zürich und das Personal von Organisationen und Institutionen versichern, welche wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Stifterin verbunden sind sowie das Personal von Unternehmungen, die überwiegend Dienstleistungen zu Gunsten der Stifterin erbringen, versichern. Der Anschluss unterliegt der Zustimmung durch die Stifterin. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stifterin und die angeschlossenen Gemeinden, Organisationen, Institutionen und Unternehmungen werden zusammen als Arbeitgeber bezeichnet. Die Stiftung sorgt nach Massgabe ihrer Reglemente für einen angemessenen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.