Pensionskasse der Güntensperger Gruppe
Company Overview
Management
Patrizia De Luca
Amriswil
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Markus Poffet
Dürnten
Vice-chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Claudio Hertig
Reichenburg
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Cédric Weber
Kostanz, DE
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 45492 | 09.10.2025 | 198 | 14.10.2025 | 1006457060 |
| 2 | 19370 | 30.04.2025 | 85 | 05.05.2025 | 1006323296 |
| 3 | 52964 | 21.12.2023 | 251 | 28.12.2023 | 1005921280 |
| 4 | R29046 | 12.07.2023 | R136 | 17.07.2023 | 1005796530 |
| 5 | 8684 | 24.02.2023 | 42 | 01.03.2023 | 1005689734 |
Company Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Vorsorgeleistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Teilliquidation, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.