Naturetec AG
Beta — errors possibleCompany Overview
Management
Nicolas De Girardi
Richterswil
Chairperson of the board
Individual signing authority
Christian Steinmetz
Zürich
Vice-chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Christoph Eugster
Merenschwand
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Kai Bajka
Zürich
Authorised to sign
Joint signing authority (any two to sign)
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Fetching people and their companies
Address & Locations
Primary Address
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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 5957 | 25.03.2026 | 1006610651 | 30.03.2026 | 1006610651 |
| 2 | 1276 | 19.01.2026 | 1006546630 | 22.01.2026 | 1006546630 |
| 3 | 20132 | 13.12.2023 | 1005912507 | 18.12.2023 | 1005912507 |
Company Purpose
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung, Verarbeitung, Vermarktung und den Vertrieb von Naturextrakten und Nahrungsergänzungsmitteln sowie den Handel mit damit zusammenhängenden Waren. Zudem bezweckt sie die Erforschung und Entwicklung von Naturextrakten und Nahrungsergänzungsmitteln im Bereich der Langlebigkeit (Longevity). Sie kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder die damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Aktionäre berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.