Kranken- und Unfallversicherung Ciba-Geigy
Company Overview
Management
Gino Pfister
Basel
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Bruno Freivogel
Basel
Vice-chairperson of the foundation board
Kollektivunterschrift mit dem geschäftsführer, dem stellvertreter des gschäftsführers, dem sekretär oder dem stellvertreter des sekretärs
Dr. Beglinger
Biel-Benken
Member of the foundation board
Kollektivunterschrift mit dem geschäftsführer, dem stellvertreter des geschäftsführers, dem sekretär oder dem stellvertreter des sekretärs
Sylvia Berger
Binningen
Member of the foundation board
Kollketivunterschrift mit dem geschäftsführer, dem stellvertreter des geschäftsführers, dem sekretär oder dem stellvertreter des sekretärs
Georg Born
Riehen
Member of the foundation board
Kollektivunterschrift mit dem geschäftsführer, dem stellvertreter des geschäftsführers, dem sekretär oder dem stellvertreter des sekretärs
Hanspeter Sacker
Riehen
Member of the foundation board
Kollektivunterschrift mit einem mitglied des stiftungsrates oder dem geschäftsführer
Dr. Steffan
Riehen
Member of the foundation board
Kollektivunterschrift mit dem geschäftsführer, dem stellvertreter des geschäftsführers, dem sekretär oder dem stellvertreter des sekretärs
Bruno Huber
Magden
Sekretär und geschäftsführer
Kollektivunterschrift mit einem mitglied des stiftungsrates
Hans-Martin Müller
Arlesheim
Stellvertreter des sekretärs und geschäftsführer
Kollektivunterschrift mit einem mitglied des stiftungsrates
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Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (Transfer) | (Transfer) | |||
| 2 | 2875 | 28.06.1999 | 127 | 05.07.1999 | 4534 |
| 3 | 2640 | 24.05.1994 | 107 | 06.06.1994 | 3157 |
Company Purpose
Versicherung der in einem Arbeitsverhältnis mit CIBA-GEIGY AG oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Aktivitätszeiten und im Rentenalter gemäss der Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung und den gestützt darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen. Der Versicherungsschutz kann auch auf Familienangehörige ausgedehnt werden.