HIAG Pensionskasse
Company Overview
Management
Ivo Grundler
Wil
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Daniel Marenna
Oberbüren
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Ralf Schmid
Oberglatt
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Patrik Wernli
Thalheim
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Nicola Eggimann
Oberwil
General manager
Joint signing authority (any two to sign)
Sandro Fabian Kaiser
Grellingen
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Judith Scherzinger
Rorschacherberg
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Stefan Hilber
Oberrohrdorf
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (Transfer seat) | (Transfer seat) | |||
| 2 | 4093 | 11.06.2025 | 113 | 16.06.2025 | 1006356551 |
| 3 | 641 | 23.01.2024 | 18 | 26.01.2024 | 1005945197 |
Company Purpose
Die Stiftung bezweckt die obligatorische berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma oder den ehemaligen Mitstiftern der HIAG-BVG-Stiftung wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.