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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Übertrag | ||||
| 2 | 4390 | 18.10.2006 | 24.10.2006 | 5/3605630 | |
| 3 | 372 | 03.10.2000 | 16.10.2000 | 7066 |
Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen an die Angestellten der Landwirtschaftlichen Genossenschaft Murten zur Linderung von Härtefällen namentlich bei Krankheit, Unfall oder Invalidität, Militärdienst oder Arbeitslosigkeit. Diese Hilfeleistung kommt den Angestellten der Landwirtschaftlichen Genossenschaft Murten oder ihren Angehörigen in den vorgenannten Fällen zu, ganz unabhängig von den Leistungen der Pensionskasse und ohne rechtliche Verpflichtung der Stiftung. Der Vorstand der Stifterfirma ernennt den Stiftungsrat. Der Stiftungsrat bezeichnet die Kontrollstelle.