BIRKENRAIN - Stiftung für sinnerfülltes Altern

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-260.889.181
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Date of incorporation:
1/4/2019
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
Foundation

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
15183219.11.2025100649202324.11.20251006492023
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969204.01.2019100453685909.01.20191004536859

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt Altersarbeit zu betreiben und zu fördern, die sinnstiftend auf den Erkenntnissen des anthroposophischen Menschenbildes begründet ist. Aufgabe ist es, sinnerfüllte Lebensqualitäten in den gesamten Lebensbereichen des Alterns zu fördern, die ein menschengemässes und würdiges Dasein unterstützen. Die Stiftung ist zudem Trägerin des Alters- und Pflegeheims Birkenrain in Zürich. Sie kann auch Trägerin von weiteren Institutionen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung in der Schweiz sein und sich mit Institutionen mit entsprechender Zielsetzung vernetzen bzw. kooperieren. Zudem kann sie Altersarbeit, welche zu sinnerfülltem Altern beiträgt, fördern. Sie kann weiter alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern: die Planung und Realisierung von Neu- und Umbauten inklusive Beschaffung der hierfür notwendigen Fremdmittel in Form von Hypotheken und Darlehen, Sponsorengelder, Donationen, Spenden für den Bau und Betrieb eines oder mehrerer Alters-und Pflegeheime sowie den Bau und Betrieb sozialer, alters- und behindertengerechten Wohnformen; der Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften (Bauland, überbaute Grundstücke, Baurechte) zwecks Unterstützung und Sicherstellung von Wohnformen des sinnerfüllten Alterns sowie des alters- und behindertengerechten Wohnens. Die Unterstützung kann an Einzelpersonen aus allen Bevölkerungsgruppen und an gemeinnützige Organisationen mit ähnlicher Zwecksetzung in Form von Zurverfügungstellung von Wohn- und Pflegeräumen mittels Pflegeverträgen, aber auch in Form von Förderbeiträgen, zinslosen Darlehen und anderen Finanzierungsformen erfolgen. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei, wobei die Förderung der Altersarbeit auf den Erkenntnissen des anthroposophischen Menschenbildes als Hauptzweck und alle anderen Zwecke als diesem untergeordnete Nebenzwecke gelten. Eine Verpflichtung, alle Ziele zu verfolgen bzw. die Nebenzwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Liegenschaften und Grundstücke sowie Beteiligungen im Inland erwerben, veräussern und verwalten. Dies zum Betrieb eines oder mehrerer Alters- und Pflegeheime oder Alterswohnungen.