Animal Nutrition & Health Europe AG
Company Overview
Management
Daniel Schmidli
Bottmingen
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Elena-Tatiana Stefanescu
Reinach
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Sergio Schuler
Münchenstein
Chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Daniel Alberto
Riehen
Joint signing authority (any two to sign)
Thomas Hellmann
Bad Säckingen
Joint signing authority (any two to sign)
Sébastien Micheletti
Lutterbach
Joint signing authority (any two to sign)
Stefan Peters
Merzhausen, DE
Joint signing authority (any two to sign)
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Address & Locations
Primary Address
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 15498 | 12.11.2025 | 1006486493 | 17.11.2025 | 1006486493 |
| 2 | 15072 | 07.11.2024 | 1006176473 | 12.11.2024 | 1006176473 |
Company Purpose
Der Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung sowie der Kauf und Verkauf von Vitaminen, Aroma-Inhaltsstoffen, chemischer, pharmazeutischer, hygienischer und kosmetischer Produkte aller Art sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen hauptsächlich im europäischen Raum. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an anderen Unternehmen jeglicher Art im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft ist in wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht Teil einer Gruppe von Gesellschaften (Konzern) und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die berechtigten Interessen der Gruppe berücksichtigen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften richtet die Gesellschaft ihre Tätigkeiten auf den Konzern aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch konzerninterne Weisungen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.