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Schweizerische Studienstiftung Fonds für begabte junge Menschen ist eine Schweizer Stiftung mit Sitz in Zürich, ZH. Die eingetragene Tätigkeit fällt unter Organisationen der Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Registerbericht, generiert aus SHAB/SOGC-Fakten.
Früher: Fondation Suisse d'étude Fonds pour jeunes gens doués · (Fondazione Svizzera degli studi Fondi per giovani di talento) (Fundaziun Svizra da studis Fond per glieud giuvna talentada) (Schweizerische Studienstiftung Fonds für begabte junge Menschen)
1. Die Stiftung fördert und begleitet durchgehend bis zu einem Abschluss Studierende, deren ausgewiesene wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit und Verantwortungsbewusstsein besondere Leistungen für die Allgemeinheit erwarten lassen. Sie ist gesamtschweizerisch und im Fürstentum Liechtenstein aktiv. Die Aufnahme in die Förderung erfolgt ungeachtet der sozialen Verhältnisse der Studierenden ausschliesslich auf Grund von Persönlichkeitskriterien. Die Stiftung ist bestrebt, zu einem umfassenden, persönlichkeitsbildenden Studium hinzuführen. Die zu Fördernden sollen sich auszeichnen durch Können, Einfallsreichtum, Begeisterungs- und Urteilsfähigkeit, Neugier und Durchhaltevermögen. Die Stiftung ist einer Bildungsidee verpflichtet, die Kunst, Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften, sowie persönliche und gesellschaftliche Verantwortung als zusammenhängende Teile einer als Ganzes gewachsenen Kultur versteht. 2. In Verfolgung dieses zwecks kann die Stiftung insbesondere a. Studierende individuell betreuen b. Sommerakademien durchführen c. Einen Studienaufenthalt im Ausland ermöglichen d. Unterstützung gewähren für Kongressbesuche, Forschungsreisen und bei der Organisation von Forschungskolloquien e. Sprachkurse im In- und Ausland finanzieren f. Studierende und Berufsleute zu gemeinsamen Treffen zusammenführen g. Andere Aktivitäten durchführen, die dem Stiftungszweck entsprechen oder entsprechende Vorhaben anderer Institutionen unterstützen 3. Politische, weltanschauliche und konfessionelle Rücksichten dürfen die Auswahl und die Förderung durch die Stiftung nicht beeinflussen. 4. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung durch die Stiftung oder auf bestimmte Förderungsmassnahmen.
Zürich, ZH
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