Säntis Home AG ist eine Schweizer AG mit Sitz in St. Gallen, SG. Die eingetragene Tätigkeit fällt unter Beteiligungsgesellschaften.
Registerbericht, generiert aus SHAB/SOGC-Fakten.
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb, die Führung und die Entwicklung von Hotelbetrieben inklusive allfälliger Nebenbetriebe. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für mit ihr verbundene Gesellschaften und Dritte eingehen.
St.Jakob-Strasse 87
9000, St. Gallen, SG
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Corporate clients, business travelers, conference participants, and leisure groups (15+ persons).
Auf Wachstumskurs: Säntis Home AG will weitere Hotels in der Schweiz eröffnen - Hotel Inside
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Marke Zleep Hotels setzt Wachstum in der Schweiz fort | Presseportal-schweiz.ch
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Säntis Home AG, St. Gallen | OnlineInfo.ch Firmeninformation
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1. Grundlegendes Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Vertragspartner (Gast/Kunden), nachfolgend Gast genannt und der Säntis Home AG als Betreiberin des Holiday Inn Express Luzern – Kriens, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB - egal in Bezug auf welche Leistung - immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung aus drücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Definitionen Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 15 gebuchten Perso nen. Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail-Nachrichten. 3. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich Der Vertrag über die Miete von Zimmern und Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leis tungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung oder dem schlüssigen Verhalten des Gastes zustande. Eine Reservierung, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist, im Augenblick der Annahme durch das Hotel, verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermie tung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 4. Leistungsumfang Der Leistungsumfang des Vertrages bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Re servierung des Gastes. Der Gast hat, andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten, keinen Anspruch
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Impressum | Holiday Inn Express Luzern - Kriens
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