Espera Schweiz GmbH ist eine Schweizer GmbH mit Sitz in Winterthur, ZH. Die eingetragene Tätigkeit fällt unter Tätigkeiten der Grosshandelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen.
Registerbericht, generiert aus SHAB/SOGC-Fakten.
Die Gesellschaft bezweckt den Handel, Import und Export von Maschinen und Apparaten, insbesondere mit Waagen, sowie die Übernahme sämtlicher Serviceleistungen in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Zürcherstrasse 322
8406, Winterthur, ZH
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Food and dairy processing/producing industry, logistics, manufacturing industry.
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Espera ist zurück in der Schweiz - Swisspack International
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Espera Schweiz GmbH · Mercury-Reports
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1.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen ESPERA SCHWEIZ GMBH und dem Besteller gelten die nachstehenden Lieferbedingungen. Etwaige, anderslautende Bedingungen, die vom Besteller übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, werden nicht anerkannt. Ausnahmen bilden vom Kunden und ESPERA SCHWEIZ GMBH gegensei tig vereinbarte bzw. erweiterte und unterzeichnete, projektbezogene Dokumente. 1.2 Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Besteller die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen an. 1.3 Die empfohlenen Verkaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive MWST. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Sonderpreise sind nur aufgrund schriftlicher Offerten gültig. 1.4 Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vor auszahlung abhängig gemacht werden. 2.1 HW/SW: Je 50 % bei Vertragsunterzeichnung sowie 50 % Zahlung 30 Tage netto nach Lieferung. 2.2 Die Installationskosten werden nach abgeschlossener Installation dem Kunden in Rechnung gestellt. Zahlung 30 Tage netto. 2.3 Scheck, Wechsel und Akzepte gelten erst ab dem Zeitpunkt der Einlösung als Zahlung. 2.4 Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund von Ansprüchen des Bestellers sowie die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen sind ausgeschlossen. 3.1 Die Ware bleibt Eigentum der ESPERA SCHWEIZ GMBH bis zum Tage der vollen Be zahlung.
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