com4hospitality GmbH ist eine Schweizer GmbH mit Sitz in Basel, BS. Die eingetragene Tätigkeit fällt unter Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g..
Registerbericht, generiert aus SHAB/SOGC-Fakten.
Zweck der Gesellschaft ist der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, die für die Ausstattung und den Betrieb von Unternehmen des Übernachtungsmarktes oder artverwandten Unternehmen benötigt werden. Die Gesellschaft kann ferner Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Darlehen gewähren, Garantien, Bürgschaften, Pfandbestellungen und andere Sicherheiten für sich und für verbundene Gesellschaften leisten. Daneben kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, sowie allgemein alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
Aeschengraben 10
4051, Basel, BS
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Companies in the accommodation and hotel market
com4hospitality GmbH — 4051 Basel | Firmendaten | Leadportal | Leadportal
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Com4hospitality Gmbh in Basel, Basel-Stadt
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§8 Zahlung (1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Über die Art der erfolgten Verrechnung ist der Käufer zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. (3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig. (4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
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