Wohlfahrtsstiftung für die Arbeitnehmer der AG Ziegelwerke Horw-Gettnau-Muri Holding
Company Overview
Previous Company Names
- Wohlfahrtsstiftung für die Arbeiter der A.-G. Ziegelwerke Horw-Gettnau-Muri
- Wohlfahrtsstiftung für die Arbeitnehmer der A.G. Ziegelwerke Horw-Gettnau-Muri
Management
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (Transfer) | (Transfer) | |||
| 2 | 4 | 08.01.1996 | 106 | ||
| 3 | 6391 | 01.07.2024 | 128 | 04.07.2024 | 1006075515 |
| 4 | 11029 | 14.12.2023 | 246 | 19.12.2023 | 1005913925 |
| 5 | 8831 | 02.12.2015 | 237 | 07.12.2015 | 2522823 |
| 6 | 3192 | 23.04.2009 | 81 | 29.04.2009 | 11/4995542 |
| 7 | 3894 | 23.07.2007 | 144 | 27.07.2007 | 8/4045750 |
Company Purpose
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmenden der Stifterfirma, der AGZ Ziegeleien AG (CHE-105.958.069) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützung in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Invalidität, Unfall, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage. Durch Beschluss des Stiftungsrates können mit Zustimmung der Stifterfirma auch mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen angeschlossen werden. Der Anschluss einer mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmung bedarf zur Gültigkeit zwingend einer schriftlich abgeschlossenen Anschlussvereinbarung. Die Rechte und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre dürfen nicht geschmälert werden. Die Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Gratifikationen, andere Zahlungen mit lohnähnlichem Charakter sowie Leistungen, zu denen die Stifterfirma ausserhalb der beruflichen Vorsorge kraft Gesetzesvorschrift oder Vertrag verpflichtet ist, dürfen aus dem Vermögen der Stiftung nicht ausgerichtet werden. Die Stiftung bezweckt ausserdem Zuwendungen und Beiträge an andere dem Stiftungszweck dienende steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma, die AGZ Ziegeleien AG oder eine andere der Stiftung angeschlossene Unternehmung angeschlossen ist. Die Stiftung kann insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge an steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma, der AGZ Ziegeleien AG oder einer anderen, der Stiftung angeschlossenen Unternehmung erbringen. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teiles derselben abschliessen oder in solche bestehenden Verträge eintreten.