Stiftung 2. Säule swissstaffing

FoundationActive

Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.794.358
Calendar
Date of incorporation:
3/26/2004
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Location:
Freienbach
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Office:
Freienbach
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Legal Form:
Foundation

Previous Company Names

  • Fondation 2ème pilier swissstaffing
  • (Stiftung 2. Säule swissstaffing)

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer seat)(Transfer seat)
2669908.10.202519713.10.20251006456220
3405726.06.202412501.07.20241006071275
4699406.12.202224009.12.20221005624464
5747117.12.202024922.12.20201005054648
611208.01.2020713.01.20201004802433
769801.02.20192506.02.20191004559740
8148921.03.20185926.03.20184133831

Company Purpose

Die Zuständigkeit der Stiftung erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Schweiz. Die Stiftung bezweckt, die temporären und festangestellten Mitarbeiter (nachstehend: "die Versicherten") der Unternehmen, welche Mitglied des Vereins "swissstaffing" sind und sich mittels Anschlussvereinbarung der Stiftung angeschlossen haben (nachstehend: "die Unternehmen"), gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod zu versichern, indem sie die im Reglement vorgesehenen Leistungen erbringt. Die Stiftung ist im Register für die berufliche Vorsorge bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingetragen und nimmt an der Durchführung der obligatorischen Versicherung im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen teil. Sie kann im Sinne von Artikel 49 BVG über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Die Stiftung darf auf keinen Fall Leistungen entrichten, zu denen die Unternehmen rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten wie beispielsweise Gratifikationen, Zulagen oder andere Lohnergänzungen. Zur Erreichung des Stiftungszwecks bedient sich die Stiftung der Mittel, die der Stiftungsrat als zweckdienlich erachtet, insbesondere den Abschluss von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen oder die Übernahme von solchen bereits laufenden Verträgen. Die Stiftung ist sowohl Versicherungsnehmerin als auch Begünstigte.