Personalfürsorgestiftung der Hoch- und Tiefbau-Genossenschaft Bern
Company Overview
Management
Kurt Küpfer
Bern
Mitglied und arbeitnehmervertreter
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem arbeitgebervertreter
Adrian Wüthrich
Niederscherli
Präsident und arbeitgebervertreter
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem arbeitnehmervertreter
Thomas Bösiger
Niederscherli
Mitglied und arbeitnehmervertreter
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem arbeitgebervertreter
Susanne Zbären
Bern
Mitglied und arbeitgebervertreterin
Kollektivunterschrift zu zweien mit einem arbeitnehmervertreter
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (Transfer) | (Transfer) | |||
| 2 | 11107 | 16.08.2013 | 160 | 21.08.2013 | 1036535 |
| 3 | 4701 | 21.03.2012 | 60 | 26.03.2012 | 6609392 |
| 4 | 1891 | 21.04.2006 | 81 | 27.04.2006 | 3/3351694 |
| 5 | 2553 | 14.05.2003 | 95 | 20.05.2003 | 3/997408 |
| 6 | 3887 | 19.08.1998 | 167 | 31.08.1998 | 6014 |
| 7 | 1265 | 25.03.1994 | 69 | 11.04.1994 | 1928 |
Company Purpose
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben. Die Stiftung kann auch Beiträge, gemäss Art. 331 Abs. 3 OR, aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.