bob Finance AG
Company Overview
Management
Beat Fellmann
Seuzach
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Adriano Margiotta
Steinhausen
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Alexia Bühler
Allschwil
Joint signing authority (any two to sign)
Christoph Preg
Basel
Joint signing authority (any two to sign)
Tim Ackermann
Uetikon am See
Joint signing authority (any two to sign)
Besnik Arifi
Schöftland
Joint signing authority (any two to sign)
Olaf Haase
Brütten
Joint signing authority (any two to sign)
Paul Müller
Zuoz
Chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
Address & Locations
Primary Address
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 11723 | 12.03.2025 | 52 | 17.03.2025 | 1006283091 |
| 2 | 19987 | 10.05.2024 | 93 | 15.05.2024 | 1006032134 |
| 3 | 42528 | 18.10.2023 | 205 | 23.10.2023 | 1005866189 |
Company Purpose
Die Gesellschaft bezweckt die Erlangung einer Bewilligung und anschliessend die Erbringung von Finanzdienstleistungen und die Durchführung von Kredit-, Abzahlungs- und Leasinggeschäften jeglicher Art, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, im Bereich der Konsumfinanzierung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.