Wohlfahrtsstiftung der n'H Firmen Lungern

foundationActive

Company Overview

Registration icon
Swiss UID, VAT number:
CHE-109.673.803
Calendar
Date of incorporation:
6/12/1943
Location icon
Location:
Lungern
City icon
Office:
Lungern
Legal icon
Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Wohlfahrts-Stiftung der Holzbau AG Lungern

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
2146727.10.202121201.11.20211005323941
351522.04.20218027.04.20211005160787
489130.06.201612805.07.20162932409
546410.04.20147315.04.20141454143
653523.04.20138026.04.20137165824
7123306.10.200819710.10.200810/4686534
881121.08.200716427.08.200711/4082946
99327.01.20062302.02.200611/3224524
1040810.08.200415716.08.200410/2407574

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch - die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, - die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, - die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden sind und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Überdies können Beiträge zur Förderung besonderer Ausbildung an Arbeitnehmende ausgerichtet werden. Der Stiftung können weitere mit den angeschlossenen Firmen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und dabei die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Dazu ist der Beschluss des Stiftungsrates nötig, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.