Wohlfahrtsfonds zugunsten der Mitarbeiter der Firma Briner AG Winterthur in Liquidation

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.716.737
Calendar
Date of incorporation:
12/20/1920
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Location:
Winterthur
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Office:
Winterthur
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Wohlfahrtsfonds zugunsten der Mitarbeiter der Firma Briner AG Winterthur

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No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
24321511.11.202022316.11.20201005023109
3918528.02.20204404.03.20201004844204
41448509.04.20197212.04.20191004609249
52652730.07.201214903.08.20126796832
6508203.02.20112809.02.201124/6025026
72074904.06.201011010.06.201031/5668882
81823718.05.20099825.05.200934/5033504
91528531.05.200710706.06.200722/3961768
10445514.02.20073520.02.200726/3786588

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma, bzw. deren Hinterbliebenen gegen wirtschaftliche Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in unverschuldeten Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Sitftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorge-Einrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der (des) Arbeitgeber (s) können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen (diesem) vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Vorsorge- und Unterstützungszwecken keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet. (Wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.)