Vorsorgefonds der Brütsch/Rüegger Holding AG

foundationActive

Company Overview

Registration icon
Swiss UID, VAT number:
CHE-109.716.861
Calendar
Date of incorporation:
2/25/1941
Location icon
Location:
Urdorf
City icon
Office:
Urdorf
Legal icon
Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Vorsorgefonds der Brütsch, Rüegger AG

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
2481030.01.20252304.02.20251006246055
33209821.08.202016526.08.20201004964789
42368804.07.201613007.07.20162938501
51593912.05.20149315.05.20141504057
6775404.03.20134607.03.20137093638
72650030.07.201214903.08.20126796736
876106.01.2010712.01.201029/5435644
92219514.08.200615918.08.200619/3512692
101845129.06.200512805.07.200530/2917102

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten derArbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie derenHinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowiein derUnterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall,Invalidität, Arbeitslosigkeit. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen weder Gratifikationen, Teuerungs- oder ähnliche Lohnzahlungen noch irgendwelche Leistungen erbracht werden, zu denen die Arbeitgeberfirmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Insbesondere können auchreglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden. Die Beiträge der Arbeitgeberfirmen können nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind.