Stiftung "Chinderhus Chline Prinz"
Company Overview
Management
Madeleine Eber
Muri bei Bern
Member
Joint signing authority (any two to sign)
Bettina Staub
Muri bei Bern
General manager
Joint signing authority (any two to sign)
David von Steiger
Muri bei Bern
General manager
Joint signing authority (any two to sign)
Gaius d'Uscio
Zollikon
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Daniel Hubacher
Uettligen (Wohlen bei Bern)
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Dorothee Nägeli
Bern
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
David Schmid
Blaasveld
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 9672 | 10.06.2021 | 113 | 15.06.2021 | 1005217175 |
| 2 | 16341 | 30.10.2017 | 213 | 02.11.2017 | 3846135 |
| 3 | 1000 | 22.01.2014 | 17 | 27.01.2014 | 1308453 |
| 4 | 11660 | 29.08.2013 | 169 | 03.09.2013 | 1057747 |
| 5 | 5191 | 27.03.2012 | 64 | 30.03.2012 | 6618126 |
| 6 | 2264 | 16.05.2006 | 98 | 22.05.2006 | 3/3386224 |
| 7 | 391 | 27.01.2004 | 21 | 02.02.2004 | 3/2097860 |
| 8 | 5036 | 06.10.2003 | 195 | 10.10.2003 | 2/1208816 |
Company Purpose
Die Stiftung bezweckt die ganzheitliche Entwicklung von Kindern, welche innerhalb der Herkunftsfamilien nicht angemessen gefördert oder in ihrer Entwicklung behindert werden. Zielgruppe sind dabei insbesondere normalbegabte verhaltensauffällige Kinder, normalbegabte Kinder aus schwierigem familiärem Umfeld, lernbehinderte Kinder sowie Kinder mit chronischen Krankheiten, die keine unmittelbare Spitalpflege erfordern. Die Stiftungergreift und unterstützt alle Massnahmen, welche geeignet sind, diesen Kindern ein geeignetes Umfeld zu schaffen. Die Stiftung kann insbesondere Mittel für die Unterstützung von Kindern in konfessionell neutralen und von bestimmten pädagogischen Richtungen unabhängigen Einrichtungen bereitstellen, welche Kinder in überblickbare, familienähnliche Strukturen aufnehmen und die individuelle Förderung des Kindes sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien in den Vordergrund stellen. Die Stiftung kann Mittel für die Nachbetreuung von jungen Erwachsenen bereitstellen, sofern diese bis mindestens zu ihrem 18. Geburtstag und während mehrerer Jahre in einer Einrichtung im hiervor erwähnten Sinn betreut worden sind. Die Nachbetreuung kann insbesondere Massnahmen zur Begleitung der jungen Erwachsenen nach ihrem Austritt und die Mitfinanzierung von Anschaffungen oder Weiterbildungen umfassen. Die Stiftung kann in ausserordentlichen Fällen Mittel für den Betrieb und den Unterhalt von Einrichtungen bereitstellen, die Kinder im hiervor erwähnten Sinn aufnehmen. Die Stiftungkann in Härtefällen finanzielle Beiträge an die Finanzierung einer dem Stiftungszweck entsprechenden Platzierung einzelner Kinder leisten. DieStiftung arbeitet mit anderen privaten und öffentlichen Institutionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck zusammen, soweit diese von den zuständigen Behörden anerkannt sind. Die Stiftung erfüllt einen öffentlichen und gemeinnützigen Zweck und verfolgt - mit Ausnahme von wirtschaftlichen Betätigungen die unmittelbar und ausschliesslich auf die Unterstützung von hilfsbedürftigen Kindern im Sinne von Absatz 1 vorstehend gerichtet sind - keinerlei Erwerbszwecke.