Personalvorsorgestiftung der Juventus Immobilien AG in Liquidation

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.730.140
Calendar
Date of incorporation:
12/30/1985
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Personalfürsorgestiftung der Raetia AG Zürich
  • Personalvorsorgestiftung der Juventus Immobilien AG

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
14124118.11.201622823.11.20163178313
24275107.12.201524010.12.20152531027
32820113.08.201215816.08.20126811990
43852026.10.201121131.10.20116396516
52191417.06.201111922.06.20116216360
62832721.07.200914227.07.200938/5161920
72898525.10.200621131.10.200616/3614646
82044422.07.200314228.07.200321/1103582
9457021.02.20014027.02.20011479
10447228.02.19954506.03.19951259

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch; die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer; die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der (des) Arbeitgeber(s) können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen (diesem) vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungszweck kann durch den Abschluss geeigneter Versicherungsverträge oder durch Eintritt in solche Verträge verwirklicht werden. Versicherungsnehmerin ist in jedem Fall die Stiftung. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.