Pensionskasse SWISS Cockpit

FoundationActive

Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.931.655
Calendar
Date of incorporation:
12/4/2002
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Location:
Basel
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Office:
Basel
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Legal Form:
Foundation

Previous Company Names

  • SWISS Vorsorgestiftung für das Cockpitpersonal II

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1759030.10.202521304.11.20251006475075
2432418.06.202511823.06.20251006363528
3341623.05.202410128.05.20241006041487
4606525.09.202318828.09.20231005847728
5528710.09.202017915.09.20201004978883
6337011.06.202011416.06.20201004911726
7298225.05.202010228.05.20201004898580
8174525.03.20196128.03.20191004597926
9304731.05.201810605.06.20184269293
10393710.07.201713413.07.20173642817

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Cockpitpersonals der Stifterfirma, die unter den Gesamtarbeitsvertrag zwischen Swiss International Air Lines Ltd. und Aeropers, fallen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Ebenfalls können Personen versichert werden, die unter den gleichen Gesamtarbeitsvertrag fallen und in einer wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmung tätig sind. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.