Pensionskasse für die Mitarbeiter im Aussendienst der PAX in Liquidation ist eine Schweizer Stiftung mit Sitz in Basel, BS. Die eingetragene Tätigkeit fällt unter Pensionskassen und Pensionsfonds.
Registerbericht, generiert aus SHAB/SOGC-Fakten.
Früher: Pensionskasse für die Mitarbeiter im Aussendienst der Pax · Pensionskasse für die Mitarbeiter im Aussendienst der PAX
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeiter im Aussendienst (nachstehend "Mitarbeiter im Aussendienst" genannt) der zur PAX-Gruppe gehörenden PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG (nachstehend "PAX" genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und sonstige unverschuldete Notlage. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Durch Beschluss des Stiftungsrates und im Einvernehmen mit der Stifterin können sich auch nahestehende Unternehmungen, welche wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Stifterin verbunden sind, für die Durchführung der beruflichen Vorsorge anschliessen. Der Stiftung sind die hiezu nötigen Mittel durch die betreffenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen; die Rechte der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Die neu angeschlossenen Destinatäre haben keinen Anspruch auf das bis zu ihrem Anschluss geäufnete Stiftungsvermögen. Einzelheiten des Anschlusses sind in einem Anschlussvertrag zu regeln, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung mit der PAX Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Basel, BS
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