Pensionskasse für die Mitarbeiter im Aussendienst der PAX in Liquidation

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.729.326
Calendar
Date of incorporation:
6/29/1942
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Location:
Basel
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Office:
Basel
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Pensionskasse für die Mitarbeiter im Aussendienst der Pax
  • Pensionskasse für die Mitarbeiter im Aussendienst der PAX

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
2409525.06.201012501.07.20109/5702906
3857305.11.200921911.11.20098/5338228
4569523.07.200914429.07.20098/5166716
5630014.11.200822620.11.20087/4740822
6523722.09.200818726.09.20085/4666356
7488504.09.200817510.09.20087/4644926
8462921.08.200816527.08.20087/4627652
9R422025.07.2008R14731.07.20086/4597374
10635213.11.200722419.11.20075/4205370

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeiter im Aussendienst (nachstehend "Mitarbeiter im Aussendienst" genannt) der zur PAX-Gruppe gehörenden PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG (nachstehend "PAX" genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und sonstige unverschuldete Notlage. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Durch Beschluss des Stiftungsrates und im Einvernehmen mit der Stifterin können sich auch nahestehende Unternehmungen, welche wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Stifterin verbunden sind, für die Durchführung der beruflichen Vorsorge anschliessen. Der Stiftung sind die hiezu nötigen Mittel durch die betreffenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen; die Rechte der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Die neu angeschlossenen Destinatäre haben keinen Anspruch auf das bis zu ihrem Anschluss geäufnete Stiftungsvermögen. Einzelheiten des Anschlusses sind in einem Anschlussvertrag zu regeln, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung mit der PAX Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.