Oswald Geissmann-Stiftung

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-100.676.161
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Date of incorporation:
8/16/1985
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
Foundation

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer seat)(Transfer seat)
25334527.11.2025100649981802.12.20251006499818
32505819.06.2023100577486522.06.20231005774865
41145916.03.2023100570492821.03.20231005704928
5973103.03.2023100569536708.03.20231005695367
64460710.11.2022100560412915.11.20221005604129
7861524.02.2022100541658201.03.20221005416582
84578402.11.2021100532735405.11.20211005327354

Company Purpose

Die Stiftung dient dem Unterhalt und der Betreuung der Bruder-Klausen-Stätte auf Saalhau in Hägglingen. Sie hat dabei die Aufgabe, die bestehende Bruder-Klausen-Stätte zu ergänzen und zu festigen. Zu diesem Zweck kann sie der Bruder-Klausen-Stiftung aus ihren Vermögenserträgnissen Beiträge ausrichten, sofern die Bruder-Klausen-Stiftung aus ihren Vermögenswerten den Unterhalt und die Betreuung der Stiftung nicht selber tragen kann. Aus den Erträgnissen ist auch der Unterhalt der Liegenschaften des Stockenhofes zu bestreiten, und es sind auch die nötigen Rückstellungen daraus zu machen, für allfällige grössere Renovationsarbeiten. Die bestehenden Gebäulichkeiten und das Land sind dem Betreuer zur Verfügung zu stellen, bzw. zu vermieten und zu verpachten, soweit dies der Betreuer wünscht. Der Betreuer ist berechtigt, den bestehenden Landwirtschaftsbetrieb auf eigene Rechnung zu führen. Die zur Verfügung Stellung der Gebäulichkeiten und des Landes ist bei der Festlegung der Entschädigung des Betreuers angemessen in Rechnung zu stellen. Sollte der Betreuer kein Interesse an den Gebäulichkeiten und am Landwirtschaftsbetrieb haben oder sollte kein spezieller Betreuer ernannt werden, so sind die Gebäulichkeiten und das Land zu vermieten, bzw. zu verpachten. Die zum Stiftungsvermögen gehörenden Gebäulichkeiten und Grundstücke können auch einer klösterlichen Gemeinschaft zur Nutzung übergeben werden mit der Auflage, dass diese die Betreuung der Bruder-Klausen-Stätte und den Unterhalt der Gebäulichkeiten übernimmt. Die klösterliche Gemeinschaft wäre auch berechtigt, auf den Grundstücken im Baurecht Gebäulichkeiten zu erstellen, soweit diese dem Zweck und dem Ziel der klösterlichen Gemeinschaft dienlich sind. Die Gebäulichkeiten und die Grundstücke können mit den gleichen Auflagen auch einem zu gründenden Priesterheim zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist es dem Stiftungsrat untersagt Grundstücke aus der Stiftung zu verkaufen. Sollte das Stiftungsvermögen für den Unterhalt der Grundstücke nicht ausreichen, kann die Stiftung alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen. die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt mit ihm im Zusammenhang stehen. Insbesondere kann sie zur Erreichung des Stiftungszwecks Grundstücke und Liegenschaften erwerben, veräussern. bebauen, belasten, mieten und vermieten. Für diese Geschäfte ist die Einstimmigkeit des Stiftungsrats erforderlich.