Kaderstiftung der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.740.486
Calendar
Date of incorporation:
6/10/1958
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
Foundation

Previous Company Names

  • Stiftung Führungskräfte der Siemens-Albis Aktiengesellschaft Zürich
  • Stiftung Führungskräfte der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
22670717.06.202511720.06.20251006361476
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Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Angestellten der Siemens Schweiz AG, der Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz, der Siemens Healthcare AG und der Siemens Mobility AG, die dem Senior Management angehören oder angehört haben, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Ebenso bezweckt die Stiftung die Unterstützung der genannten Angestellten sowie deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrats mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, die durch Spin-Off entstehen, sofern die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; c) durch eine Alterssparkasse mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven).