Jean Keller-Stünzi Stiftung

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.747.376
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Date of incorporation:
11/24/1944
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Location:
Basel
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Office:
Basel
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Legal Form:
foundation

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Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1275812.05.20229517.05.20221005475477
2357929.06.201512502.07.20152245069
3726808.11.201222113.11.20126928718
4661625.10.201021129.10.20106/5872720
5538721.07.200914227.07.20097/5160992
6455818.08.200816222.08.20085/4622004
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9324123.06.199712909.07.19974824
1031419.01.19932101.02.1993506

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Fürsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Angehörige der Keller Schweiz Holding AG und der in den Bereichen Umzüge und Relocation zur Keller Swiss Group gehörenden Gesellschaften und Unternehmen, mit welchen die Stiftung eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat, und zwar nach Massgabe der Bestimmungen dieser Stiftungsurkunde und eines allfälligen Stiftungsreglementes. Die Stiftung soll vornehmlich für die Fälle der Not, der Krankheit. des Alters und der Invalidität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Fürsorge für deren Hinterbliebene dienen. Leistungen können auch an Mitglieder der Stifterfamilie, die in einer hiervor erwähnten Gesellschaft oder in einem dort erwähnten Unternehmen jahrelang gearbeitet, beziehungsweise eine andere Funktion ausgeübt haben, erbracht werden. Zudem ist die Entrichtung von Witwen- und Witwerrenten möglich. Die Fürsorge kann auch gewährt werden bei Betriebseinstellung oder Arbeitsbeschränkung, soweit in solchen Fällen nicht durch staatliche Vorschriften oder anderweitige Fürsorge ausreichende Hilfe geboten wird. Die Stiftung kann bei der beruflichen Vorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oben erwähnten Gesellschaften und Unternehmen und ihre Hinterbliebenen mitwirken durch Aeufnung der Arbeitgeberbeitragsreserve und Sicherstellung der Beitragspflicht des Arbeitgebers gegenüber den von den hiervor erwähnten Gesellschaften und Unternehmen im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geschaffenen Vorsorge-Einrichtungen. Die Stiftung darf ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbringen, zu denen zur Keller Swiss Group gehörende Gesellschaften und Unternehmen, mit welchen die Stiftung eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat, rechtlich verpflichtet sind.