INVACARE AG
Company Overview
Management
Geoffrey Purtill
Reinach
Chairperson of the board
Individual signing authority
Kai Zhu
Biberach, DE
Member of the board
Individual signing authority
Lorna Forman
Untersiggenthal
Joint signing authority (any two to sign)
Jean-François Gsell
Riedisheim, FR
Joint signing authority (any two to sign)
Magdalena Stepniewicz
Biel-Benken
Individual signing authority
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Address & Locations
Primary Address
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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (Transfer seat) | (Transfer seat) | |||
| 2 | 500 | 27.01.2025 | 20 | 30.01.2025 | 1006242614 |
| 3 | 2200 | 20.04.2023 | 79 | 25.04.2023 | 1005731572 |
Company Purpose
Zweck der Gesellschaft ist die Produktion und der Handel von bzw. mit Produkten der Medizin- und Rehabilitationstechnik. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland alle mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt in Verbindung stehenden Geschäfte vornehmen. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen oder solche erwerben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Liegenschaften und sonstige Vermögenswerte erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe von Gesellschaften und kann in dieser Eigenschaft bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen dieser Gruppe berücksichtigen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie den Tochtergesellschaften solcher direkten und indirekten Aktionären, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann Sicherheiten jeglicher Art gewähren oder Garantien abgeben für Verpflichtungen solcher Gesellschaften, einschliesslich, ohne Einschränkung, Pfandrechte, Abtretungen oder Übertragungen zu Sicherungszwecken, Garantien, jegliche Arten von Schadloshaltungspflichten, gegen Entgelt sowie ohne Entgelt. Die Gesellschaft kann solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien auch dann gewähren, wenn dies nur im alleinigen Interesse ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder Dritten liegt, einschliesslich ihrer direkten und indirekten Aktionären sowie den Tochtergesellschaften solcher direkten oder indirekten Aktionären.