Global Liberty Institute
Company Overview
Management
Joshua Rauh
Stanford, US
Vice-chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Christopher Varelas
Atherton, US
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Heinrich Weber
Genève
Member of the foundation board
Individual signing authority
Scott Atlas
Stanford, US
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 4657 | 14.03.2024 | 55 | 19.03.2024 | 1005988937 |
| 2 | 10743 | 05.07.2023 | 131 | 10.07.2023 | 1005791073 |
| 3 | 5402 | 06.04.2023 | 71 | 13.04.2023 | 1005722728 |
| 4 | 6253 | 27.04.2022 | 84 | 02.05.2022 | 1005462576 |
| 5 | 2156 | 08.02.2022 | 30 | 11.02.2022 | 1005403377 |
Company Purpose
Die Stiftung bezweckt die weltweite Förderung und Unterstützung wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der sozioökonomischen Entwicklung der Menschheit mit dem Ziel, die für die individuelle und wirtschaftliche Freiheit und den Schutz des freien Austausches von Ideen sich förderlich beziehungsweise hemmend auswirkenden Umstände zu ermitteln und die gewonnenen Erkenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dabei fokussiert die Stiftung insbesondere auf die Bereiche Bildung, Medien und Technologie, Wirtschaftspolitik, Gesundheitswesen und Einwanderung. Die Stiftung kann alle Massnahmen treffen, auch unter Beizug neuer Technologien und strategischer Beziehungen, die dazu dienen den Stiftungszweck zu fördern und umzusetzen, insbesondere ein oder mehrere Studien- und Forschungszentren errichten, qualifizierte Wissenschaftler und Spezialisten beiziehen, Stipendien und Studienbeiträge erteilen, Seminare, Kongresse und weitere Veranstaltungen abhalten, Publikationen veröffentlichen, etc. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbszwecke, hat einen gemeinnützigen Charakter und strebt keinen Gewinn an. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zwecks alle zulässigen Massnahmen vornehmen, insbesondere andere juristische Personen oder Trusts errichten, unabhängig davon, ob ihnen Rechtspersönlichkeit zukommt, Zweigstellen oder Niederlassungen begründen, mit anderen Stiftungen fusionieren, die Vermögen anderer juristischer Personen übernehmen, mit anderen juristischen Personen kooperieren oder sie verwalten.