Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.855.155
Calendar
Date of incorporation:
11/21/2002
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Location:
Neftenbach
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Office:
Neftenbach
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Legal Form:
Cooperative

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Address & Locations

Primary Address

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c/o Alain Strickler Sattleracherstrasse 13 8413 Neftenbach

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SOGC Notifications
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13948303.09.202517208.09.20251006426958
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74227523.11.201823128.11.20181004507357
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92592817.09.200718321.09.200724/4122258
102836413.10.200520319.10.200517/3066640

Company Purpose

Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Genossenschaft bezweckt den Bau oder den Kauf sowie den Betrieb von Wohnungen für, Senioren/Innen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft vermietet die Wohnungen in erster Linie an ihre älteren Mitglieder (ab Alter 60), zweitens an Bewohner/Innen bzw. Bürger/Innen der Gemeinde Neftenbach und erst anschliessend an Dritte. Einzelheiten regelt der Vorstand im Vermietungsreglement. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern. Als wesentliche Nachteile bei der Untervermietung der ganzen Wohnung gelten insbesondere deren mehr als einjährige Dauer, die mehr als zweimalige Untervermietung im laufenden Mietverhältnis, die Untervermietung an Personen, welche die Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement nicht erfüllen sowie der Umstand, dass die Mitglieder nicht eindeutig darlegen können, dass sie die Wohnung nach Ablauf der Untervermietung wieder selber bewohnen werden. Bei Untervermietung einzelner Zimmer entsteht der Genossenschaft auch ein wesentlicher Nachteil, wenn damit Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement umgangen werden. Der Vorstand kann die tage- oder wochenweise Untervermietung an Dritte erlauben.