Genossenschaft GenerationenWohnenSeeberg
Company Overview
Management
Roland Grütter
Seeberg
Vice-chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Beat Zurflüh
Riedtwil (Seeberg)
Member of the board and accounting officer
Joint signing authority (any two to sign)
Christoph Grütter
Seeberg
Member of the board
Without signing authority
Micha Streit
Seeberg
Chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Fabienne Stampfli
Kernenried
Member and secretary of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Sibylle Frey
Seeberg
Member of the board
Without signing authority
Anita Streit
Seeberg
Member of the board
Without signing authority
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Address & Locations
Primary Address
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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 17892 | 17.10.2024 | 205 | 22.10.2024 | 1006159665 |
| 2 | 9523 | 16.06.2023 | 118 | 21.06.2023 | 1005773739 |
| 3 | 7709 | 29.05.2020 | 106 | 04.06.2020 | 1004902479 |
| 4 | 11680 | 24.07.2019 | 144 | 29.07.2019 | 1004685889 |
| 5 | 12833 | 05.09.2018 | 174 | 10.09.2018 | 1004452027 |
Company Purpose
Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihren Mitgliedern Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen in der Gemeinde Seeberg zu vermitteln und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen. Hauptsächlich erstellt und vermietet die Genossenschaft Wohnungen zu tragbaren finanziellen Bedingungen an ihre Mitglieder. Sie kann zu diesem Zweck Grundstücke, Baurechte und Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern. Sie kann ferner einzelne wenige Wohnungen im Stockwerkeigentum an Mitglieder verkaufen, diese fallen jedoch nicht unter die Gemeinnützigkeit. Stockwerkeinheiten, die vermietet sind, dürfen nicht verkauft werden. Der Preis für die Stockwerkeinheiten richtet sich nach dem Markt, muss aber mindestens den Analgekosten entsprechen. An den Mehrfamilienhäusern der Genossenschaft wird Stockwerkeigentum begründet, Die einzelnen Stockwerkeinheiten werden den Mitgliedern aufgrund eines Mietvertrages zur Nutzung überlassen oder zu Stockwerkeigentum übertragen. Freiwerdende Wohnungen werden in erster Linie aufgrund eines Mietvertrages abgegeben. Für den Verkauf im Stockwerkeigentum müssen die Voraussetzungen gemäss Art. 4 Satz 4 vorliegen. Über den Abschluss eines Mietvertrages entscheidet die Verwaltung. Den Verkauf einer vermietbaren Stockwerkeinheit der Genossenschaft beschliesst die Generalversammlung. Beim Verkauf von Wohnungen oder Grundstücken sorgt die Genossenschaft dafür, dass die Erwerber keine Spekulationsgeschäfte vornehmen können. Zu diesem Zweck kann sie Vorkaufs-, Kauf- und Mitspracherechte vorbehalten. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmungen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben.