Fürsorgefonds der R.C. Andreae AG in Liquidation

foundationDeleted

Company Overview

Registration icon
Swiss UID, VAT number:
CHE-109.713.029
Calendar
Date of incorporation:
12/28/1970
Location icon
Location:
Arlesheim
City icon
Office:
Arlesheim
Legal icon
Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Fürsorgefonds der R.C. Andreae AG

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
2146227.03.20146301.04.20141426839
3117512.03.20135215.03.20137107088
4454624.09.201019030.09.20106/5831934
5145327.02.20094405.03.20096/4911502
65906.01.2009612.01.20096/4820488
7529322.10.200820928.10.20085/4708826
8180916.04.20087722.04.20085/4440874
9233601.06.200410707.06.20046/2295270
10357602.08.200015309.08.20005429

Company Purpose

Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma wie für die Hinterbliebenen dieser Arbeitnehmer durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, die Nachkommen und die Eltern sowie an die zu Lebzeiten des Arbeitnehmers von ihm unterhaltenen Personen. Zur teilweisen Erfüllung des Stiftungszweckes kann die Stiftung für diejenigen Arbeitnehmer der Stifterfirma, für welche gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, geeignete Versicherungen abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen weder Gratifikationen oder ähnliche Lohnzulagen, noch Leistungen, zu welchen die Stifterfirma durch die gegenwärtige oder zukünftige Gesetzgebung verpflichtet ist, erbracht werden. Die Leistungen der Stiftung dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sie sich angeschlossen oder die sie selbst errichtet haben. Dabei können die Beiträge des Arbeitgebers aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von ihm vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind.