Biedermann-Mantel-Stiftung
Company Overview
Management
Andreas Mantel
Uster
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Andri Hess
Pfäffikon
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Alfred Wittenwiler
Thalwil
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Norbert Cajochen
Küsnacht
General manager
Joint signing authority (any two to sign)
Dominique Jud
Zürich
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
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Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 27373 | 06.07.2022 | 132 | 11.07.2022 | 1005517157 |
| 2 | 28191 | 22.06.2021 | 121 | 25.06.2021 | 1005227962 |
| 3 | 9043 | 01.03.2021 | 44 | 04.03.2021 | 1005114902 |
Company Purpose
Der Zweck der Stiftung ist: 1. Die Übernahme und Verwaltung von wissenschaftlichen Sammlungen und ähnlichen Objekten, wozu im Rahmen der verfügbaren Einkünfte auch Kauf-, Verkauf- und Tauschgeschäfte vorgenommen werden dürfen. In erster Linie betrifft dies die tadellose Instandhaltung der Lepidopteren-Sammlung des Stifters an der ETH Zürich. Damit verbunden werden können auch Unterstützungen für einschlägige Arbeiten in der systematischen Entomologie. 2. Die Unterstützung des Musikkollegiums Winterthur für seine Musikschule. Die Unterstützung des Musikkollegiums Winterthur ist für den Robert Biedermann Fonds seiner Musikschule bestimmt. Weitere Zuwendungen können sowohl für den Robert Biedermann Fonds als auch in erster Linie im besonderen Interesse eines vorzugsweise rein klassischen Orgelunterrichts im Stil der grossen Meister des 17. und 18. Jahrhunderts ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat soll bei Bedarf Fachleute, wie beispielsweise den Hauptorganisten der Stadtkirche Winterthur, zuziehen. Aus dem Robert Biedermann Fonds können auch Zuwendungen an besonders tüchtige Lehrkräfte der Musikschule zugesprochen werden, hingegen dürfen aus den dem Musikkollegium ausgerichteten Zuwendungen keine Stipendien an Schüler ausgerichtet werden. 3. Die Ausrichtung von Beiträgen zu wissenschaftlichen, vornehmlich zoologischen und botanischen Zwecken wie Unterstützungen von Reservaten, Tierparks etc.