Aon (Schweiz) AG Vorsorgefonds

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-110.194.886
Calendar
Date of incorporation:
3/11/1988
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Jauch & Hübener Vorsorgefonds
  • Jauch & Hübener AG Vorsorgefonds
  • Aon Jauch & Hübener AG Vorsorgefonds

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
24815109.12.200924315.12.200935/5391782
31601813.06.200611619.06.200619/3422890
4292427.01.20062302.02.200621/3224974
51206228.04.20058604.05.200520/2822464
63183408.11.200422112.11.200420/2539876
72208304.08.200415310.08.200414/2397812
8R1791125.06.2004R12501.07.200424/2336444
93368002.12.200323608.12.200321/2017110
102250806.08.200315212.08.200317/1125222

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Firma sowie der ihr finanziell oder wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmen (nachstehend "angeschlossene Firma" genannt), einschliesslich der Mitglieder der Geschäftsleitungen, im Falle von Alter, Tod (Hinterbliebenenschutz) und Invalidität. Ferner können den Arbeitnehmern bei unverschuldeter Notlage Unterstützungen gewährt werden. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Wohlfahrtseinrichtungen der Firma machen und insbesondere anstelle der Firma die Arbeitgeberbeiträge an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen. Handelt es sich bei der angeschlossenen Firma um eine Einzelfirma, einfache Gesellschaft, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, so umfasst der Zweck der Stiftung auch die Vorsorge für den Arbeitgeber im Falle von Alter, Tod (Hinterbliebenenschutz) und Invalidität. Ermessensleistungen, die über die reglementarischen Leistungen hinausgehen, oder freiwillige Leistungen oder Leistungen in besonderen Notlagen an den Arbeitgeber sind in diesem Falle nicht zulässig. Im Übrigen haben für den Arbeitgeber die gleichen Rechte und Pflichten wie für den Arbeitnehmer zu gelten. Zur Erreichung des Stiftungszweckes oder einzelner Teile davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre der eines Teils derselben abschliessen, wobei sie Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Der Stiftungsrat bestimmt nach pflichtgemässem Ermessen in Beurteilung der jeweiligen Verhältnisse und der vorhandenen Mittel durch Beschluss oder Reglement den Umfang der Vorsorgetätigkeit der Stiftung im Rahmen der in Abs. 1 genannten Zwecke. Die Stiftung darf ausser zu Vorsorgezwecken zu keinen Leistungen herangezogen werden, zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist. Ausgeschlossen sind ferner Leistungen, die ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellen oder lohnähnlichen Charakter haben (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke).