Accelleron Unterstützungsfonds
Company Overview
Management
Nathalie Bider
Baden
Chairperson of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Michael Fürst
Seon
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Marion Fischer
Fislisbach
General manager
Joint signing authority (any two to sign)
Caterina Schaer
Freienbach
Deputy manager
Joint signing authority (any two to sign)
Tobias Abstreiter
Thalwil
Joint signing authority (any two to sign)
Lars Kleuke
Aarau
Joint signing authority (any two to sign)
Michael Gisiger
Remetschwil
Member of the foundation board
Joint signing authority (any two to sign)
Building smart people network graph...
Fetching people and their companies
| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 5019 | 09.04.2025 | 72 | 14.04.2025 | 1006308531 |
| 2 | 13355 | 01.10.2024 | 193 | 04.10.2024 | 1006146159 |
| 3 | 10360 | 24.07.2024 | 145 | 29.07.2024 | 1006096115 |
| 4 | 9208 | 26.06.2023 | 124 | 29.06.2023 | 1005781813 |
Company Purpose
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der aktiven und pensionierten Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch: - die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, - die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.