Zusatzvorsorge-Stiftung der Mövenpick Unternehmungen

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-108.636.981
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Date of incorporation:
6/20/1990
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Location:
Baar
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Office:
Baar
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Legal Form:
foundation

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer seat)(Transfer seat)
21811409.11.202322114.11.20231005884247
31563805.12.201723908.12.20173919639
4757222.06.201512025.06.20152229687
5430108.04.20156913.04.20152092939
61426429.10.201421203.11.20141800893
7661516.05.20149721.05.20141513793
81116516.08.201316021.08.20131036665

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der überobligatorischen beruflichen Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterin sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie die Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Angehörigen und Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall und Invalidität. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Stifterin wirtschaftlich, finanziell oder personell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus den Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberreserven). Der Stiftungszweck kann ganz oder teilweise erfüllt werden durch eine autonome Pensionskasse, wenn die erforderlichen versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind; durch eine Altersspareinrichtung, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung (Tod oder Invalidität); durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.