Wohlfahrtskasse Linde Gas Schweiz

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.778.371
Calendar
Date of incorporation:
6/28/1927
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Location:
Dagmersellen
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Office:
Dagmersellen
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Wohlfahrtskasse der Sauerstoff- & Wasserstoff-Werke AG Luzern
  • Wohlfahrtskasse der Pangas
  • Wohlfahrtskasse der PanGas

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
2314403.04.20246708.04.20241006002920
348017.01.20181422.01.20184004707
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5838507.12.201224212.12.20126971794
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8382010.07.200813616.07.200811/4576790
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Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen (nachstehend nahestehende Unternehmen genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, insbesondere infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung weitere Leistungen gewähren, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen. Sofern solche weiteren Leistungen gewährt werden, erlässt der Stiftungsrat diesbezüglich reglementarische Bestimmungen (Reglement, Richtlinien, ausnahmsweise Beschluss). Diese sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes oder Teilen davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder Teilen davon abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Im Rahmen des Stiftungszweckes kann eine Vorsorge für leitende Mitarbeiter der Stifterfirma oder ihr nahe stehenden Unternehmen getroffen werden. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere, dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; im Rahmen von Art. 331 Abs. 3 OR können insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge der Stifterfirma oder der ihr nahe stehenden Unternehmungen finanziert werden. Es dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehende Unternehmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.).