Willy Reber Stiftung

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-110.401.708
Calendar
Date of incorporation:
11/26/1996
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Location:
Vaz/Obervaz
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Office:
Vaz/Obervaz
Legal icon
Legal Form:
Foundation

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SOGC Notifications
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Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Erhaltung des Werkes von Willy Reber für kommende Generationen und dessen Bekanntmachung und Verbreitung im an Kunst interessierten Publikum. Die Stiftung ist deshalb berechtigt, die ihr gehörenden Werke von Willy Reber oder anderen Künstlern auszustellen, für auswärtige Ausstellungen vorübergehend auszuleihen sowie zu verkaufen. Die dabei anfallenden Erträge sind zur Zweckverfolgung im Sinne dieses Artikels zu verwenden. Ein minimaler Bestand von zweihundert repräsentativen Werken Willy Reber's müssen der Stiftung als eigene Ausstellungsobjekte immer erhalten bleiben. Die Stiftung bezweckt weiter die Ehrung von Künstlern im Bereiche der Malerei, Grafik, Plastik und Keramik, die sich durch ihr Gesamtwerk oder eine längere kreative Schaffensperiode ausgezeichnet haben, mit einem Willy Reber-Preis im Betrag von CHF 30'000.00. Die Preisvergabe findet alle zwei Jahre gemäss einem vom Stiftungsrat zu erstellenden Reglement statt, sofern dieser keine anderen zeitlichen Intervalle festlegt. In diesem ist auch die Erhöhung des Preisgeldes infolge Inflation vorzusehen. Die Stiftung bezweckt weiter die Unterstützung von Künstlern mit einem Bezug zum Kanton Graubünden durch den Ankauf von Werken. Weiter kann die Stiftung den Erwerb solcher Werke durch Museen im Kanton Graubünden finanziell unterstützen. Über den Erwerb von Kunstwerken bzw. die Unterstützung von Museen beim Erwerb von Kunstwerken entscheidet der Stiftungsrat nach freiem Ermessen. Schliesslich bezweckt die Stiftung auch die Unterstützung von aussergewöhnlichen kulturellen Veranstaltungen und Projekten in der Gemeinde Vaz/Obervaz und Umgebung. Darüber entscheidet der Stiftungsrat ebenfalls nach freiem Ermessen. Sollte sich der oben beschriebene Stiftungszweck nicht mehr verwirklichen lassen, so können frühestens zehn Jahre nach der Stiftungserrichtung auch wohltätige Institutionen oder Einzelpersonen in ihren Bemühungen zur Linderung sozialer und gesundheitlicher Notlagen von Künstlern und - ganz allgemein - von behinderten und notleidenden Menschen unterstützt werden. Die Stiftung verfolgt rein öffentliche, kulturelle und ausschliesslich gemeinnützige Ziele.