Stiftung VRM Maler - Gipser

FoundationActive

Company Overview

Registration icon
Swiss UID, VAT number:
CHE-448.793.507
Calendar
Date of incorporation:
11/16/2016
Location icon
Location:
St. Gallen
City icon
Office:
St. Gallen
Legal icon
Legal Form:
Foundation

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1791714.07.202513617.07.20251006387524
24603.01.2025408.01.20251006222492
3223226.02.20244229.02.20241005973987
47503.01.2023406.01.20231005646045
5963304.10.202219507.10.20221005578343
6627127.06.202212530.06.20221005508894
7773702.07.202112907.07.20211005242643
8664510.07.201913415.07.20191004675771
91012816.11.201622621.11.20163173025

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt das beitragsfinanzierte Äufnen von Mitteln für ein Vorruhestandsmodell nach dem Rentenwertumlageverfahren, das den Arbeitnehmenden des Maler- und Gipsergewerbes die Möglichkeit bietet, 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter das Arbeitspensum zu reduzieren oder 2 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in den Ruhestand zu treten. Dafür werden ihnen finanzielle Zuschüsse ausgerichtet. Diese Zuschüsse müssen nicht den gesamten Lohnausfall abdecken. Die Stiftung bezweckt ausschliesslich das Erbringen von Leistungen beim Eintritt des umschriebenen Risikos und erbringt daher nur Überbrückungsrenten oder Härtefallleistungen gemäss GAV-VRM. Aus den Beiträgen der Destinatäre dürfen nur diese Leistungen sowie die administrativen Kosten der Stiftung finanziert werden. Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche/Branchen ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über Leistungen, Organisation, Finanzierung und Verwaltung der Stiftung. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abgeändert werden. Alle Reglemente haben sich zwingend an den Vorgaben des GAV-VRM zu orientieren. Die Stiftung kann die operative Umsetzung des Stiftungszwecks einer dafür geeigneten externen Organisation übertragen. Insbesondere kann die Stiftung zur Erreichung ihres Zwecks Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.