Personalvorsorgestiftung der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz, Zürich

FoundationActive

Company Overview

Registration icon
Swiss UID, VAT number:
CHE-109.712.633
Calendar
Date of incorporation:
5/24/1963
Location icon
Location:
Zürich
City icon
Office:
Zürich
Legal icon
Legal Form:
Foundation

Previous Company Names

  • Personalfürsorgestiftung der Akad-Gruppe
  • Personalvorsorgestiftung des AKAD-Konzerns, Zürich

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
22476004.06.202510910.06.20251006350982
34794901.11.202421606.11.20241006171582
42860101.07.202412804.07.20241006075252
52048714.05.20249517.05.20241006034077
62133924.05.202310230.05.20231005755509
71343029.03.20236503.04.20231005715114
82465320.06.202212023.06.20221005502364
94777610.12.202024415.12.20201005047399
104151129.10.202021403.11.20201005013423

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma sowie weiterer angeschlossenen Unternehmungen der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann jederzeit das Personal weiterer Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Unternehmungen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Beiträge der Arbeitgeber können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist oder die er als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichtet (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).