Personalstiftung der Genossenschaft Hammer

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.721.359
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Date of incorporation:
1/6/1942
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
Foundation

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
22863127.06.202512502.07.20251006372247
32951705.07.202413210.07.20241006080324
41950403.06.201610908.06.20162876513
51826302.06.201410705.06.20141539299
63452930.10.201321304.11.20131160217
72679531.07.201215006.08.20126798366
82666310.07.200913516.07.200940/5143568
91084519.03.20095825.03.200926/4941206
10522319.02.20083825.02.200829/4357510

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma (und der mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Sie kann zudem freiwillige Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Tod oder Invalidität der Arbeitnehmer der Stifterfirma (und der mit dieser finanziell oder wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Hinterbliebenen oder freiwillige Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer der Stifterfirma (und mit ihr finanziell oder wirtschaftlich eng verbundener Unternehmen) erbringen. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen oder Versicherungsprämien an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Art. 331 OR). Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma mittels schriftlicher Anschlussvereinbarung auch das Personal einer eng verbundenen Unternehmung anschliessen. Die schriftliche Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Rechte der bisherigen Destinatäre werden gewahrt.