Personalfürsorgefonds der BIBUS HOLDING AG

FoundationActive

Company Overview

Registration icon
Swiss UID, VAT number:
CHE-109.715.838
Calendar
Date of incorporation:
8/4/1964
Location icon
Location:
Fehraltorf
City icon
Office:
Fehraltorf
Legal icon
Legal Form:
Foundation

Previous Company Names

  • Personalfürsorgefonds der Bibus Holding AG

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer)(Transfer)
25406802.12.2025100650388805.12.20251006503888
34966905.11.2025100647963510.11.20251006479635
43732517.10.2018100448104822.10.20181004481048
51765319.05.2015216528322.05.20152165283
62635430.07.2012679527203.08.20126795272
7301830.01.2008432365005.02.20084323650
8Korr. zu Ref. 406.12.2007
9161016.01.2006320522220.01.20063205222
103343828.11.2003201230604.12.20032012306

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der freiwilligen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen der BIBUS AG, der BIBUS HYDRAULIK AG gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Angehörigen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische Vorsorge für die Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.